Entlastung für Angehörige: Verhinderungspflege

Wir bieten Ihnen Verhinderungspflege und Urlaubspflege an. In diesem Fall ersetzt ein Mitglied unseres Pflegeteams die Hilfskraft, von der Sie im Normalfall betreut werden. Urlaubs- oder Verhinderungspflege kann in Anspruch genommen werden, wenn die eigentlich tätige Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus diversen Gründen, verhindert ist.

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